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Negativsteuer für PensionistInnen

Negativsteuer für Pensionisten
Negativsteuer ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

Ab dem Veranlagungsjahr 2015 können auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension von einer solchen Gutschrift profitieren. Sie erhalten für das Jahr 2015 eine Gutschrift von 20 Prozent der Werbungskosten, höchstens jedoch 55 Euro. Ab der Veranlagung für das Jahr 2016 erhöht sich die Rückerstattung auf 50 Prozent, höchstens jedoch 110 Euro pro Jahr.

TIPP
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“).

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