Kategoriearchiv: ORF
ID 158
Erneut mehr als 1.000 Festnahmen in Weißrussland
Erneut Hunderte Festnahmen in Weißrussland
Die Regeln ab Dienstag im Überblick
Trump twittert über Bidens Wahlsieg
US-Präsident Donald Trump scheint einem Eingeständnis seiner Wahlniederlage gegen den gewählten Präsidenten Joe Biden langsam näher zu rücken – wenn auch inklusive neuer Manipulationsvorwürfe. Am Sonntag kommentierte Trump den Tweet eines TV-Moderators mit Zweifeln an Bidens Erfolg mit den Worten: „Er hat gewonnen, weil die Wahl manipuliert war.“ Das Eingeständnis einer Niederlage sollte das aber keineswegs sein, wie er gleich darauf klarstellte.
Popper: Nur klare Strategie kann Absehbares abwenden
Schellhorn: „Blümel stolpert völlig planlos durch die Krise“
AMS-Chef Kopf gegen Anhebung des Arbeitslosengeldes
ATP-Finals: Thiem schlägt Tsitsipas
ATP-Finals: Stand bei Thiem – Tsitsipas
SPÖ/NEOS in Wien – Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Norwegen hofft weiter auf Österreich-Spiel
Mit spitzer Feder durchs Ausnahmejahr
Jährlich veröffentlicht „Kurier“-Karikaturist Michael Pammesberger einen Band mit ausgewählten Arbeiten. Der Jahrgang 2020 beschäftigt sich vornehmlich mit dem weltweiten Thema des Jahres und ist entsprechend mit „Coronabedingt“ betitelt. Lustvoll legt der Karikaturist darin politische und lebensweltliche Unstimmigkeiten offen.
Rechtsanspruch nur bei kompletter Schließung
Der Lockdown begründe keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern – obwohl die Kindergartenpflicht fällt und Schulen auf Fernunterricht umstellen. Das sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag. Laut Verordnung besteht ein Rechtsanspruch dann, wenn die Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen sind. Erst am Mittwoch wurde die Novelle erarbeitet, die Vorzüge besonders hervorgehoben.
Sonderbetreuung sorgt für Verwirrung
Der Lockdown begründe keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern – obwohl die Kindergartenpflicht fällt und Schulen auf Fernunterricht umstellen. Das sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag. Laut Verordnung besteht ein Rechtsanspruch dann, wenn die Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen sind. Erst am Mittwoch wurde die Novelle erarbeitet, die Vorzüge besonders hervorgehoben.