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Nichthome (45)

Rechtsanspruch nur bei kompletter Schließung

Der Lockdown begründe keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern – obwohl die Kindergartenpflicht fällt und Schulen auf Fernunterricht umstellen. Das sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag. Laut Verordnung besteht ein Rechtsanspruch dann, wenn die Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen sind. Erst am Mittwoch wurde die Novelle erarbeitet, die Vorzüge besonders hervorgehoben.

Sonderbetreuung sorgt für Verwirrung

Der Lockdown begründe keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern – obwohl die Kindergartenpflicht fällt und Schulen auf Fernunterricht umstellen. Das sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag. Laut Verordnung besteht ein Rechtsanspruch dann, wenn die Einrichtungen ganz oder teilweise geschlossen sind. Erst am Mittwoch wurde die Novelle erarbeitet, die Vorzüge besonders hervorgehoben.