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Nichthome (45)
Ministerium verweist auf gesetzliche Pflicht
Angesichts der Debatte über die Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien und Armenien hat das Innenministerium am Sonntag in einer Aussendung die rechtliche Lage bei Abschiebungen dargelegt. Dabei wurde bekräftigt, dass ein Verzögern oder Absehen von Abschiebungen die höchstgerichtliche Entscheidung unterlaufen würde und reine Willkür wäre.