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Nichthome (45)

Wie Ministerium Entscheidung begründet

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird nicht von der WKStA in den Ermittlungen wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem U-Ausschuss befragt. Das wird nach Entscheidung des Justizministeriums durch einen Richter oder eine Richterin erfolgen. Genau das hatten Kurz und sein Anwalt zuvor mehrmals öffentlich gefordert. Die Opposition spricht von einer Sonderbehandlung. Das Ministerium begründet die Entscheidung mit zwei Faktoren.