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EU darf Polen und Ungarn Zahlungen kürzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Das Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machte damit den Weg für die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus frei. Das ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.