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Sexuelle Orientierung kein Kündigungsgrund

Eine Diskriminierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufgrund deren sexueller Orientierung und des Geschlechts ist rechtswidrig. Das hat der Oberste Gerichtshof in den USA am Montag mit einer Mehrheit der Richterinnen und Richter entschieden und damit eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von LGBTQ-Personen erlassen – obwohl der Supreme Court konservativer geworden ist.