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Mehr Klarheit bei Auslandsreisen

Die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Auslandsreisen ein Risiko eingehen, ist zuletzt von Fachleuten rege diskutiert worden. Im Zuge eines Treffens von Arbeitsministerium und Sozialpartnern wurde die Rechtslage nun konkretisiert. So muss der Lohn trotz einer Covid-19-Erkrankung nach einem Auslandsurlaub weiterbezahlt werden. Einiges gilt es dennoch zu beachten.