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„Selbstüberwacht“ mit Kontrollbesuchen

Egal ob selbst mit dem Coronavirus infiziert, Kontakt ersten Grades oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt: Wer behördlich unter Heimquarantäne gestellt wird, ist für mindestens zwei Wochen aus dem öffentlichen Leben genommen, um die weitere Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. Die Isolation gilt offiziell als „selbstüberwacht“ – wird allerdings durch die Behörden mit Stichprobenbesuchen kontrolliert.