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„Standard“: Beschuldigtenstatus Blümels bereits früher bekannt
Ungarn verlängert Notstand
Salzburger Seilbahnen warten auf Entschädigung
Rekordverdächtige Temperaturen in Vorarlberg und Tirol
Daft Punk gehen getrennte Wege
Tagesgrenze wird von 42 auf 26 reduziert
Die geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Homeoffice waren zuletzt viel Kritik ausgesetzt. Stark bemängelt wurde unter anderem die Grenze von 42 Tagen, die man mindestens jährlich im Homeoffice verbringen muss, um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen zu können. Diese wurde nun vom Finanzministerium auf 26 Tage gesenkt.