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„Bedingter Vorsatz“ entscheidende Frage
Die Strafbestimmung §288 im Strafgesetzbuch regelt, dass „falsche Beweissaussage“ vor Gericht mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Das gilt auch für U-Ausschüsse. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor, vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Für eine Verurteilung reicht eine objektiv unrichtige Aussage allerdings nicht.