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VfGH: Exekution bei Blümel liegt bei Hofburg

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Zuständigkeit für die – von der Opposition gewünschte – Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den „Ibiza“-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden. Entscheidungen über weitere Schritte lägen bei Van der Bellen.