„Es erstaunt, dass der Präsident der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch, sich gebetsmühlenartig beschwert, dass Entscheidungen von Sozialpartnern statt von der Regierung getroffen werden. Gleichzeitig gibt aber zu, bei Sozialpartnerverhandlungen eingebunden zu sein. Es ist einigermaßen irritierend, wenn jemand, der mit am Verhandlungstisch der Sozialpartnerschaft sitzt und sich in deren Gremien sogar ausdrücklich hineinreinreklamiert, ständig so vehement dagegen auftritt“, so ÖGB-Präsident Erich Foglar.
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und sowohl im Staatsgrundgesetz (Artikel 12) als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. "Ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit und auf das Demonstrationsrecht ist somit auch ein Angriff auf Gewerkschaftsrechte. Alle Maßnahmen, die darauf abzielen, diese Rechte einzuschränken, indem man Menschen, die demonstrieren wollen, mit der Androhung von Repressalien und Haftungen einschüchtert, sind inakzeptabel und mit den Grundrechten unvereinbar. Das sollte der Innenminister eigentlich wissen, da die Wahrung dieser Grundrechte zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört“, betont ÖGB-Präsident Erich Foglar.