Korrektur zur OTS0243: Im letzten Absatz muss es richtig lauten:
„Für die Gesamtwirtschaft ist die Angleichung der Entgeltfortzahlung nahezu kostenneutral. Mit der Frist von drei Jahren haben die Sozialpartner genug Zeit, sich auf die neuen Kündigungsfristen vorzubereiten und gegebenenfalls branchenspezifische Lösungen zu verhandeln und in den Kollektivverträgen zu vereinbaren. Damit ist ein Meilenstein für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts gesetzt“, so Foglar abschließend.
Hebenstreit: zehntausende ArbeiterInnen in vida-Branchen profitieren von Verbesserungen bei Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen und im Krankheitsfall